Ob Fragen zum Urlaubsanspruch, einer Kündigung oder zum Arbeitsschutz: Das Arbeitsrecht regelt Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Sehen sich Mitarbeiter ungerecht behandelt – z. B. durch Mobbing oder Kündigungen – kann professionelle Hilfe sinnvoll sein. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Fälle auf der aktuellen Rechtsgrundlage prüfen, Betroffene beraten und deren Rechte außergerichtlich oder vor Gericht durchsetzen.
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Das Arbeitsrecht stattet Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit zahlreichen Rechten und Pflichten aus: Stelleninserate und Arbeitsverträge müssen gesetzliche Vorgaben erfüllen, Arbeitnehmer haben Urlaubsansprüche und eine Kündigung vonseiten des Arbeitgebers ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Außerdem bestehen arbeitsrechtliche Interessenvertretungen wie Betriebsräte oder Gewerkschaften, die z. B. Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen und Mindestlöhne durchsetzen.
Verstößt der Arbeitgeber gegen Vorgaben des Arbeitsrechts, können sich betroffene Arbeitnehmer zunächst an ihre Unternehmensvertretung wenden. Setzen sich die Verstöße fort, ist eine Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht möglich.
Der Arbeitsvertrag reglementiert das Arbeitsverhältnis – z. B. Lohn- und Urlaubsansprüche, Arbeitszeit und Kündigungsfristen.
Grundsätzlich ist der Arbeitsvertrag weder an eine bestimmte Form noch einen spezifischen Inhalt gebunden – die Vertragsparteien können den Vertrag frei gestalten. Zur Sicherheit kann aber die Schriftform sinnvoll sein: Bei einer rein mündlichen Absprache steht im Streitfall sonst Ihr Wort gegen das des Vertragspartners und Sie können Vertragsinhalte nur schwer beweisen.
Sind hingegen alle Rechte, Pflichten und Leistungen schriftlich fixiert, können Sie darauf verweisen. Unklarheiten kann ein Anwalt für Arbeitsrecht durch eingehende Prüfung des Vertrags ausräumen.
Bestimmte Arbeitnehmergruppen – z. B. werdende Mütter, Behinderte oder Betriebsratsmitglieder – gelten im Arbeitsrecht als besonders schutzbedürftig. Das liegt daran, dass sie im Kündigungsfall nur schwer eine neue Beschäftigung finden würden oder als Mitglied einer Interessenvertretung wichtige Funktionen erfüllen. Um ihren Schutz zu gewährleisten, sieht der Gesetzgeber für diese Gruppen einen besonderen Kündigungsschutz vor.
Will der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer trotz besonderem Kündigungsschutz kündigen, muss er im Vorfeld die Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts einholen. Dieses wird seine Zustimmung nur erteilen, wenn einer der gesetzlichen Kündigungsgründe erfüllt ist – z. B. Arbeitsunfähigkeit eines Behinderten oder persönliche Verfehlungen.
Erfolgte die Entlassung aus unzulässigen oder sozialwidrigen Motiven – z. B. weil der Mitarbeiter dem Betriebsrat beitreten wollte, aufgrund seines Alters oder einer Krankheit –, können Sie sie gerichtlich anfechten. Gleiches gilt bei einer betriebsbedingten Kündigung, wenn der Arbeitgeber Alternativen zur Kündigung hätte – z. B. eine Weiterbeschäftigung in einer anderen Filiale oder Position.
Voraussetzung für die Anfechtung ist, dass der Betrieb mindestens 5 Arbeitnehmer beschäftigt und die Anfechtung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeits- und Sozialgericht erklärt wird. Die Kündigungsanfechtung zielt auf Weiterbeschäftigung. Das heißt: Verliert der Arbeitgeber, muss er den Gekündigten weiter beschäftigen und dessen Lohn nachzahlen.
Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hat die notwendige Distanz und das rechtliche Wissen, um Anfechtungsgründe zweifelsfrei zu identifizieren. Eine Klage wird er nur empfehlen, wenn er gute Erfolgsaussichten annimmt. In diesem Fall kann der Rechtsanwalt Sie vor dem Arbeits- und Sozialgericht vertreten und versuchen, Ihre Anfechtung mit juristischen Argumenten durchzusetzen.