Markenrechte können über den Erfolg Ihres Unternehmens entscheiden. Denn wer Slogans, Namen und Logos zuerst als Marke schützen lässt, hat die alleinigen Nutzungsrechte dafür.
Weil es so viele verschiedene Marken gibt, stellt sich schnell die Frage: Kann ich meine Kreation überhaupt schützen lassen – und wie geht das? Ein Anwalt kann Sie dazu beraten, prüfen, ob Ihre Wunsch-Marke schutzfähig ist und Ihre Markenanmeldung vom Antrag bis zur Markeneintragung absichern.
advocado findet für Sie den passenden Rechtsanwalt für Markenrecht für Sie aus einem Netzwerk mit 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Eine Beratung zum Markenrecht kann bereits bei der Unternehmensgründung sinnvoll sein. Je früher Sie sich kümmern, desto eher können Sie sich die Schutzrechte für Ihre Kreationen sichern.
Juristische Unterstützung im Markenrecht kann aber auch langfristig sinnvoll sein – denn dank kontinuierlicher Überwachung kann ein Rechtsanwalt bei unerlaubter Nutzung oder Produktpiraterie umgehend reagieren und für Unterlassung sorgen.
Das geht ganz einfach. Sie schicken uns Ihre Rechtsfrage. Auf Basis Ihrer Frage finden wir mit unserem digitalen Matching-System den passenden Anwalt für Ihr Anliegen aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten.
Möchten Sie Ihr Markenrecht vom Anwalt schützen lassen, müssen Sie die Kosten dafür selbst tragen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese ggf. die Kosten – je nach Tarif.
Wenn Sie gerichtlich gegen eine Markenverletzung vorgehen müssen, können Sie die Kosten dafür im Erfolgsfall von der Gegenseite zurückfordern.
Das Markenschutzgesetz (MarkenSchG) bestimmt, was als Marke geschützt werden kann. Als Wortmarke lassen sich z. B. Slogans und Namen schützen, die aus Zeichen und Ziffern bestehen. Mit einer Bildmarke können Sie Bilder ohne Schriftzeichen wie Symbole oder Logos schützen lassen. Aber auch Formen, Farben oder Melodien können geschützt werden.
Egal ob nationale Marke, Gemeinschaftsmarke oder internationaler Markenschutz: Ein Rechtsanwalt kann Ihr Vorhaben prüfen und einschätzen, welcher Schutzumfang sinnvoll ist.
Möchten Sie eine Marke schützen lassen, kann ein Rechtsanwalt für Markenrecht Sie dabei von Beginn an unterstützen: Er weiß, welche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Markenanmeldung zu erfüllen sind und welche Schutzhindernisse bestehen. So kann er beurteilen, ob Ihre Kreation schutzfähig ist.
Der Anwalt kann für Sie nach bestehenden Marken recherchieren und so sicherstellen, dass Ihre Wunsch-Marke nicht bereits von Dritten geschützt wurde.
Anschließend kann er die Markenanmeldung vorbereiten und alle notwendigen Unterlagen beim Österreichischen Patentamt oder dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum einreichen.
Haben Sie sich das Markenrecht gesichert und möchten Dritten die Verwendung Ihrer Marke durch Lizensierung gestatten, kann ein Rechtsanwalt für Sie einen rechtssicheren Lizenzvertrag erstellen, der für alle Beteiligten fair ist.
Sie können Ihre Marke auch selbstständig anmelden. Die Unterstützung eines Rechtsanwalts kann aber sinnvoll sein, um eine Ablehnung Ihres Antrags durch das Patentamt zu verhindern. Der Anwalt kann Ihnen die Markenrecherche abnehmen und sicherstellen, dass Ihre Marke alle Schutzvoraussetzungen erfüllt.
Nutzen Dritte unerlaubt Ihre Marke, können Sie Schadenersatz für die Markenrechtsverletzung sowie Unterlassung der Verwendung fordern. Ein Anwalt kann Ihre Ansprüche mit einer Abmahnung und Unterlassungserklärung durchsetzen. Mit einer kontinuierliche Markenüberwachung kann er sicherstellen, dass Ihr Markenrecht nicht erneut verletzt wird.
Das ist ganz einfach: advocado findet für Sie den passenden Anwalt für Markenrecht aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – innerhalb von 2 Stunden* erhalten Sie von einem unserer Partner-Anwälte eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen. advocado funktioniert immer und überall – ganz ohne Kanzleitermin.
Die Anwaltskosten sind gesetzlich durch das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) geregelt. Alternativ können Sie auch eine individuelle Honorarvereinbarung schließen.
Ein advocado Partner-Anwalt kostet Sie im ersten Schritt gar nichts: Nach einer kostenlosen Ersteinschätzung erhalten Sie bei Bedarf ein unverbindliches Angebot zum Festpreis. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie den Rechtsanwalt beauftragen möchten.