Da es sich bei Grundstücken und Immobilien um große Vermögenswerte handelt und ihre Übertragung weitreichende Konsequenzen haben kann, sieht der Gesetzgeber zahlreiche Sondervorschriften vor. Diese regeln u. a. Anforderungen an Immobilienkaufverträge, Bauträgerverträge und Mängelgewährleistungsrechte.
Das Grundstücksrecht vereint zahlreiche Rechtsgebiete – z. B. Kaufrecht, Baurecht, Wohnungseigentumsrecht. Daher kann es für Immobilienbesitzern, Käufern oder Bauherren schwierig sein, den Überblick zu behalten. Um eine rechtssichere Immobilienverwaltung zu gewährleisten, kann die Beauftragung eines Rechtsanwalts sinnvoll sein. Dieser kann Sie zu sämtlichen Rechten und Pflichten beraten und bei allen immobilienrechtlichen Entscheidungen unterstützen.
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Ein zentraler Bereich des Grundstücksrechts ist die Immobilienübertragung – z. B. durch Kauf oder Schenkung. Wechselt der Eigentümer einer Immobilie, erfolgt dazu ein Vermerk im staatlich geführten Grundbuch. Dieses ist für jeden einsehbar.
Soll das Eigentum an eine ausländische Person übertragen werden, greift das Grundverkehrsrecht. Demnach müssen ausländische Käufer ein Genehmigungsverfahren durchlaufen.
Neben der Immobilienübertragung regelt das Grundstücksrecht z. B. die Umsetzung von Bauvorhaben, die Verwaltung von Mieteigentum und die Verpachtung.
Der Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft folgt einem festen Ablauf. Käufer müssen das Objekt überprüfen und Mängel ansprechen. Kommt es dann zur Kaufentscheidung, wird ein Kaufvertrag ausgearbeitet.
Während der Ausarbeitung können Sie einen Vorvertrag abschließen, in dem sich beide Seiten zum Abschluss eines Hauptvertrags verpflichten. Nach Unterzeichnung des Hauptvertrags erfolgt die Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch.
Während des Kaufprozesses kann die Unterstützung eines Anwalts sinnvoll sein. Durch fachgerechte Überprüfung des Objekts und einen rechtssicheren Kaufvertrag kann der Anwalt Konflikte vermeiden. Geht beim Kauf trotzdem etwas schief – weil bestimmte Mängel erst nach dem Kauf aufgefallen sind oder der Vertragspartner Vertragspflichten verletzt – kann der Anwalt Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer vertraglichen Rechte helfen.
Wer zum Immobilienerwerb einen Bauträgervertrag abschließt, kauft etwas, was zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht existiert: Das Grundstück wird erst noch bebaut. Grundsätzlich unterscheidet sich der Bauträgervertrag nicht von einem normalen Kaufvertrag.
Anpassungen sind aber bei den Zahlungsmodalitäten nötig: Der Kaufpreis ist nicht sofort zu zahlen, sondern bis zu einem bestimmten Baufortschritt auf einem Treuhandkonto zu hinterlegen. So verhindert das Immobilienrecht, dass der Käufer sein Geld im Falle eines Baustopps oder einer Insolvenz des Bauträgers verliert.
Der Bauträger, der die zu bauende Immobilie verkauft, trägt laut Grundstücksrecht das finanzielle Risiko. Das heißt: Kann er Handwerker und Baustoffe aufgrund von Fehlkalkulationen nicht länger bezahlen, kann er nicht auf das hinterlegte Geld zugreifen.
Egal ob fehlerhafte Immobilienkaufverträge, schwerwiegende Mängel am Grundstück oder säumige Vertragspartner: Probleme im Immobilienrecht können zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Um von Anfang an auf der sicheren Seite zu sein und rechtliche Schwierigkeiten auszuschließen, kann die frühzeitige Beauftragung eines Anwalts für Liegenschaftsrecht sinnvoll sein.
Der Anwalt kann Sie bereits bei der Auswahl einer Immobilie unterstützen, Sie umfassend beim Immobilienkauf und Immobilienverkauf beraten, die Liegenschaft prüfen und verwalten, Kauf-, Miet-, Nutzungs- oder Pachtverträge erstellen und den Vertragsabschluss überwachen. Außerdem kann er Treuhandschaften übernehmen, Genehmigungsverfahren nach dem Grundverkehrsrecht begleiten und steuerrechtliche Fragen klären.