Behandlungsfehler können zu gesundheitlichen Schäden, langwierigen Rehabilitationsmaßnahmen und einem Verdienstausfall führen. Das österreichische Arzthaftungsrecht in Österreich schützt Patienten vor den Folgen von Kunstfehlern, falschen Diagnosen oder einer versäumten Aufklärung vor einer Behandlung.
Patienten haben einen Anspruch auf u. a. Schadenersatz, Erstattung zusätzlicher Heilkosten und Entschädigung für einen Verdienstausfall, wenn ein Arzt nachweislich gegen seine Pflichten laut Arzthaftungsrecht oder gegen medizinische Standards verstößt und dem Patienten schadet. Dabei liegt die Beweislast jedoch beim Patienten: Er muss nachweisen können, dass dem behandelten Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen ist.
Ein Anwalt für Arzthaftungsrecht in Österreich unterstützt Patienten bei der Dokumentation des Kunstfehlers, bei der Bestimmung einer angemessenen Entschädigung und bei Verhandlungen mit dem Spital oder dessen Versicherung.
Ein Patient hat laut Arzthaftungsrecht einen Anspruch auf eine Entschädigung wie Schadenersatz , wenn er durch eine medizinische Behandlung gesundheitliche oder finanzielle Schäden erlitten hat. Zudem muss dieser Schaden schuldhaft vom Arzt entweder durch Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz verursacht worden sein. Der Patient ist hier in der Beweispflicht.
Im Arzthaftungsrecht tritt nach 3 Jahren Verjährung ein. Dies bedeutet, dass ein Schadensanspruch innerhalb 3 Jahren nach Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend gemacht werden muss. Passiert dies nicht, ist der Anspruch auf eine Entschädigung verjährt bzw. kann nicht mehr geltend gemacht werden. Ist der Schaden oder der Schädiger nicht bekannt, tritt die Verjährung erst nach 30 Jahren ein.
Bei gesundheitlichen oder finanziellen Schäden nach einem Arztfehler wie einer falschen Diagnose können sich Patienten an ihre Krankenkasse, die Schiedsstelle der Ärztekammer, die Schiedsstellen der Krankenhäuser oder an einen Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht wenden. Diese unterstützen Patienten beim Nachweis von Schäden und Arztfehler oder der Durchsetzung einer Entschädigung.
Das Arzthaftungsrecht regelt die Sorgfaltspflicht des Arztes gegenüber seinem Patienten. Der Arzt verpflichtet sich zur fachgerechten Therapie unter Berücksichtigung aller medizinischen Standards mit dem Ziel der Heilung des Patienten oder der Linderung seiner Beschwerden.
Sobald ein Arzt dieser Pflicht nicht nachkommt und einem Patienten dadurch Schaden zufügt, muss er für die Verletzung der Sorgfaltspflicht haften. Eine solche Arzthaftung entsteht u. a. bei folgenden Fehlern:
Ein Patient kann unter folgenden Voraussetzungen bei einem Behandlungsfehler Schadenersatz, Erstattung zusätzlicher Heilkosten und Entschädigung für einen Verdienstausfall usw. fordern:
Der laut Arzthaftungsrecht notwendige Nachweis eines Arztfehlers kann für Patienten schwierig sein – vor allem wenn z. B. das Krankenhaus eine Einsicht in die Krankenakte verweigert oder die Patientenakte lückenhaft ist. Ein Anwalt für Arzthaftungsrecht kann dabei helfen, einen Arztfehler, daraus resultierende gesundheitliche oder finanzielle Schäden und einen Anspruch auf u. a. Schmerzengeld oder eine Verunstaltungsentschädigung zweifelsfrei nachzuweisen.
Sobald Patienten den Verdacht haben, dass dem Arzt z. B. ein Kunstfehler unterlaufen ist bzw. er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist, können sie sich an ihre Krankenkasse, die Schiedsstelle der Ärztekammer oder die Schiedsstellen der Krankenhäuser wenden. Diese unterstützen betroffene Patienten bei einer außergerichtlichen Lösung.
Ist keine außergerichtliche Einigung möglich, kann Schadenersatz oder Verdienstausfall per Zivilklage durchgesetzt werden. Um den Arztfehler und dessen Folgen vor Gericht zweifelsfrei nachzuweisen, können folgende Beweise helfen:
Patienten können aber auch einen Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht einschalten. Dieser kann die Einsicht die Krankenakte nehmen, die Schäden zweifelsfrei dokumentieren und den Fehler über medizinische Gutachten nachweisen. Zudem übernimmt ein Anwalt für Arzthaftungsrecht in Österreich auch die außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung einer Entschädigung für den Arztfehler.
Bei einem Behandlungs- oder Kunstfehler steht Patienten nicht nur Schmerzengeld zu. Neben dem finanziellen Ausgleich immaterieller Schäden haben sie auch einen Anspruch auf Erstattung von zusätzlichen Kosten wie Behandlungskosten, Zuzahlungen zu Medikamenten, Verdienstausfällen, Umbaumaßnahmen und Kosten einer notwendigen Haushaltshilfe.
Wie hoch die Entschädigung ausfällt, ist abhängig vom individuellen Einzelfall und lässt sich deswegen nicht pauschal angeben – eine fundierte Einschätzung kann ein Arzthaftungsrechtsanwalt geben. Bei der Bestimmung einer angemessenen Entschädigung zieht er wie Gerichte auch u. a. folgende Faktoren heran:
Ein Anwalt für Arzthaftungsrecht in Österreich unterstützt von Arztfehlern betroffene Patienten bei der Durchsetzung einer Entschädigung wie z. B. Schadenersatz, Verunstaltungsentschädigung oder Erstattung eines Verdienstausfalls). Er weist den Fehler und daraus resultierenden Schäden auf Grundlage der Krankenakte nach und übernimmt die außergerichtliche Einigung über Patientenanwaltschaften bzw. Schlichtungsstellen oder die Verhandlungen mit der Gegenseite.
Ist eine solche Einigung nicht möglich, kann ein Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht Zivilklage einreichen und die Rechte des Patienten vor einem Zivilgericht vertreten. Ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Arztfehlers, stellt ein Arzthaftungsrechtsanwalt über den Anschluss an das Strafverfahren und die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen sicher.