Bei einer Heirat bringen beide Partner Vermögen in die Ehe ein. Trotz der Gütertrennung gilt: Wenn ein Ehepartner wesentlich mehr Vermögen besitzt, lassen sich mit einem Ehevertrag klare finanzielle Verhältnisse im Falle einer Scheidung schaffen.
Trennen Ehepartner sich, hat das Wohl gemeinsamer Kinder Priorität. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung regelt Obsorge, Unterhaltspflichten und die Aufteilung des Vermögens.
Um trotz emotionaler Belastung eine Lösung zum Wohle aller Beteiligten zu finden, kann die Unterstützung eines Rechtsanwalts für Familienrecht sinnvoll sein. Der Anwalt kann zwischen Ehepartnern vermitteln und auf eine schnelle Klärung der Scheidungsfolgen und Obsorge hinwirken.
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Ob einvernehmliche oder strittige Scheidung: Die Auflösung der Ehe ist an rechtliche Bedingungen gebunden.
Ist die Scheidung im Interesse beider Ehepartner, sind zuvor 6 Monate Trennung und eine Scheidungsfolgenvereinbarung notwendig. Die Vereinbarung ist mit dem Scheidungsantrag beim Familiengericht einzureichen.
Wer sich einvernehmlich trennt, erreicht die Scheidung durch Gerichtsbeschluss – ohne Verhandlungstermin. Ist die Scheidung nur Wunsch eines Partners (strittige Scheidung), ist zur Scheidung ein Klageverfahren notwendig. Der klagende Ehepartner muss dem Gericht einen Scheidungsgrund (z. B. Ehebruch oder Gewalt in der Ehe) nachweisen. Das Gericht beurteilt dann, wer in welchem Maße Schuld am Scheitern der Ehe hat. Das Urteil beeinflusst z. B. zukünftige Unterhaltszahlungen.
Ein Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Verhandlung zur Seite stehen, den Scheidungsgrund beweisen und einen Urteilsspruch in Ihrem Sinne erreichen.
Die Vereinbarung über z. B. Obsorge für gemeinsame Kinder, Unterhalt und Vermögensaufteilung ist gemeinsam mit dem Scheidungsantrag beim Familiengericht einzureichen.
Wichtig kann die Scheidungsfolgenvereinbarung vor allem sein, wenn kein Ehevertrag besteht. Denn auch wenn die Gütertrennung zwischen Ehepartnern der Regelfall ist, lassen sich mit der Vereinbarung individuelle Regelungen festlegen, die der persönlichen Situation der Ehepartner besser gerecht werden können.
Ein Anwalt für Familienrecht kann eine formal korrekte Scheidungsvereinbarung verfassen und sicherstellen, dass diese keine Partei benachteiligt.
Trotz Scheidung sind Eltern gemeinsam für die Obsorge verantwortlich. Dazu gehört auch die Zahlung von Alimenten. Zur Zahlung verpflichtet ist derjenige Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt.
Wie viel zu zahlen ist, hängt vom Verdienst des zahlungspflichtigen Elternteils und dem Bedarf des Kindes ab. Über die Summe entscheidet das Familiengericht. Ein Anwalt kann den im individuellen Fall angemessenen Kindesunterhalt berechnen, Eltern im Unterhaltsverfahren begleiten und im Sinne des Kindes auf eine schnelle Klärung von Unterhaltsstreitigkeiten hinwirken.
Gefährdet ein Elternteil das Kindeswohl, ist diesem das gemeinsame Sorgerecht zu entziehen. Genauso haben Väter unehelicher Kinder das Recht, gemeinsames Sorgerecht zu beantragen. In beiden Fällen ist ein Gerichtsverfahren notwendig. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht kann Eltern vor Gericht vertreten und die zur Durchsetzung ihrer Interessen notwendigen Beweise erbringen.
Gerade wenn ein Partner finanziell deutlich besser gestellt ist als der andere, kann ein Ehevertrag zur Klärung der finanziellen Verhältnisse sinnvoll sein. Damit die Vertragsklauseln keinen der Ehepartner benachteiligen, kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein. Ein Anwalt für Familienrecht kann einen rechtssicheren, fairen Ehevertrag aufsetzen – und damit dem Streit ums Geld vom Beginn der Ehe an vorbeugen.