Wer in Österreich auf die Jagd gehen möchte, ist an eine Vielzahl unterschiedlicher rechtlicher Vorschriften gebunden. Unerlässliche Voraussetzung ist der Erwerb einer Jagdkarte bzw. eines Jagdscheins für das jeweilige Bundesland. Diese kann aber nur erworben werden, wenn vor dem erstmaligen Erwerb eine Jungjägerprüfung erfolgreich abgelegt wird.
Konflikte rund um die Jagd können sich ergeben, wenn ein Jagdkartenentzug angeordnet wird oder es zu Meinungsverschiedenheiten bei der Auslegung eines Jadgpachtvertrags kommt. Ein Anwalt für Jagdrecht kann bei der Prüfung und Gestaltung solcher Jadgpachtverträge, beim Austritt aus dem Vertragsverhältnis oder bei Verhandlungen über eine Pachtzinsminderung oder die durch die Durchforstung beeinflusste Wilddichte helfen.
Über das Jagdrecht wird eine Vielzahl an spezifischen Fragestellungen rund um die Jagd geregelt. Es ist in Österreich allerdings nicht einheitlich geregelt: So unterscheidet sich das Jagdrecht in Niederösterreich in einzelnen Vorschriften vom Jagdrecht in der Steiermark oder anderen Bundesländern. Zum Jagdrecht zählt beispielsweise die Frage, wer in welchem Umfang für einen Wild- bzw. Jagdschaden haftet, aber auch die Regelungen rund um den Ein- und Austritt in Jagdgenossenschaften. Dem Jagdrecht unterliegt auch das Vertragsrecht rund um die Jagd, zu dem u. a. Jagdpachtverträge gehören.
Bei einer Jagdgenossenschaft schließen sich Jäger aus einem Jagdgebiet (sogenanntes Genossenschaftsjagdgebiet) zusammen und kümmern sich gemeinsam um Aufgaben die Artenpflege der Wildtiere, die Waldpflege, die Erhaltung der Biodiversität – aber auch die Haftung für Schäden, die Wildtiere an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen anrichten.
Wenn Sie einen Rechtsanwalt für Jagdrecht beauftragen möchten, dann sind die Anwaltskosten abhängig vom Umfang der Tätigkeit und der Komplexität des rechtlichen Sachverhalts. Bei der Berechnung des Honorars gibt es verschiedene Möglichkeiten: Ein Rechtsanwalt kann über eine individuelle Honorarvereinbarung seine Leistungen abrechnen, aber auch über ein Pauschalhonorar. Um einen ersten Überblick über die Rechtsanwaltskosten im Jagdrecht zu bekommen, hilft ein Blick in das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und in die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK).
Das Jagdrecht umfasst in Österreich alle Normen, die im weitesten Sinne mit der Jagd zu tun haben. Sie sind nach dem Bundesverfassungsgesetz Länderaufgabe. Deswegen ist das Jagdrecht in den Bundesländern nicht einheitlich geregelt. Dies wirkt sich insbesondere auf die Berechtigung zur Jagd aus: Da jedes Bundesland über ein eigenes Landesjagdgesetz verfügt, ist auch für jedes Bundesland eine eigene Jagdkarte notwendig.
Das Jagdrecht an sich regelt aber nicht nur die Jagdberechtigung, sondern auch die Wildnutzung, Hegemaßnahmen sowie den Jagd- und Biotopschutz. Jäger, aber auch Nicht-Jäger, die gegen die die jagdrechtlichen Vorschriften verstoßen, müssen mit staatlichen Sanktionen rechnen.
Eine Jagd ist rechtlich nur dann zulässig, wenn dafür eine Berechtigung in Form einer Jagdkarte vorliegt. Liegen auf Behördenseite Bedenken gegen die erforderliche jagdrechtliche Zuverlässigkeit vor, kann diese die Erteilung des Jagdscheins versagen oder eine bereits erteilte Zulassung entziehen. Häufig wird ein Jagdschein auch nach einem behördlich angeordneten Waffenverbot entzogen.
Ein Entzug der Jagdkarte kann aber auch angeordnet werden, wenn ein Verstoß gegen die jagdrechtlichen Vorschriften oder eine strafrechtliche Verurteilung vorliegt. Gegen die Versagung und den Entzug der Jagdkarte können Jäger Rechtsmittel einlegen.
Bei einem Entzug der Jagdkarte, Konflikten mit den Behörden, Tierschützern oder im Rahmen von Vertragsverhältnissen mit Reviernachbarn und Verpächtern kann ein Anwalt für Jagdrecht helfen. Aber auch bei allen anderen jagdrechtlichen Fragestellungen oder Problemen kann die Konsultation eines Rechtsanwalts nützlich sein.
Das Jagdrecht wird in Österreich nicht über ein einheitliches Jagdgesetz geregelt. Vielmehr unterscheiden sich die jagdrechtlichen Vorschriften von Bundesland zu Bundesland und fallen daher in die Zuständigkeit der jeweiligen Länder. Ein Anwalt für Jagdrecht begleitet Mandanten bei allen Fragestellungen rund um die Jagd und kann sicherstellen, dass alle jagdrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Dazu gehört auch die Errichtung von Jagdpacht- und Abschussverträgen, die Beantragung einer Jagdkarte und Widerspruch gegen ihren Entzug.