Das Kunstrecht ist in Österreich nicht einheitlich in Form eines einzelnen Gesetzes geregelt, sondern tangiert vielmehr eine große Bandbreite an unterschiedlichen Rechtsgebieten. Dazu gehören u. a. das Urheber-, Lizenz-, Arbeits-, Steuer-, Versicherungs- und Vertragsrecht – wenn es um Vereinbarungen zwischen dem Kunstschaffenden und Agenturen, Galerien oder Auftraggebern geht.
Ebenfalls in das Rechtsgebiet Kunstrecht fallen der Erwerb und die Veräußerung von Kunstwerken und das Auktionsrecht. Das betrifft nicht nur den Künstler selbst, sondern auch Galeristen, Kuratoren, Museen und jene, die Kunstwerke kaufen oder verkaufen. Besonders relevant im Kunstrecht ist das Folgerecht, das ihnen einen Vergütungsanspruch bei jeder Weiterveräußerung eines ihrer Werke einräumt.
Welche gesetzlichen Bestimmungen für Künstler oder Galeristen relevant sind, kann ein Rechtsanwalt für Kunstrecht beurteilen. Er kennt die aktuelle Rechtslage und kann sicherstellen, dass die Interessen und Rechte von Künstlern bei u. a. Lizenzverträgen, gegenüber Auktionshäusern oder bei der Veräußerung ihrer Werke im Kunsthandel gewahrt werden.
Oft verkannt, kommt dem sogenannten Restitutionsverfahren bzw. der Restitution auch heute noch große Bedeutung in Österreich zu. Beim Restitutionsverfahren geht es im engeren Sinn um die Themenfelder Kunstraub bzw. Raub- und Beutekunst. Es ist speziell auf die Kunst- und Kulturgüter ausgerichtet, die sich im Staatseigentum befinden. Private Kunst- und Kulturgüter fallen nach dem Willen des österreichischen Gesetzgebers nicht unter das Restitutionsrecht.
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Die Höhe der Anwaltskosten bzw. das konkrete Honorar für den Anwalt richtet sich dabei primär nach dem Umfang der Aufgaben, die der Anwalt für Kunstrecht im Rahmen des Mandats übernimmt. Gebührenrechtlich bieten sich hier zwei Möglichkeiten: Entweder vereinbart der Anwalt mit seinen Mandanten ein Pauschalhonorar, das die gesamten Kosten für den Anwalt abdeckt. Oder beide Parteien vereinbaren ein individuelles Honorar.
Der Bereich des Kunstrechts befasst sich primär mit der beruflichen Betätigung von Künstlern und mit der wirtschaftlichen Nutzung von Kunstwerken. Da das Kunstrecht nicht scharf abzugrenzen ist von anderen Rechtsbereichen, fallen zahlreiche Fragestellungen unter den Begriff.
Dazu zählt zum einen die Abwicklung von Transaktionen im Kunstbereich, zum anderen aber auch das weite Feld des Kulturrechts sowie Restitutionsverfahren, die sich mit der gesetzlich verankerten Rückgabeverpflichtung auf die im Staatseigentum befindlichen Kunst- und Kulturgüter befassen.
Die unterschiedlichen Vorschriften, die sich direkt oder indirekt dem Kunstrecht zuordnen lassen, beschränken sich – entgegen der landläufigen Meinung – nicht ausschließlich auf Künstler, die diese Tätigkeit als berufliche Betätigung ausüben. Das Kunstrecht richtet sich ebenso an alle anderen Akteure des Kunst- und Kulturbereiches – so zum Beispiel Sammler, Kunsthändler, Galeristen, Kuratoren, Verlage und auch Mäzene, Sponsoren und Ausstatter.
Über die sogenannte Authentication, also das Echtheitsverfahren, wird die Authentizität eines Kunst- oder Kulturwerks verbindlich festgestellt. Dabei geht es vor allem um die Urheberschaft – ein Umstand der sich rechtlich nicht nur auf das Urheberrecht auswirkt, sondern maßgeblich auch Verträge beeinflusst, die um das betreffende Werk herum geschlossen werden. Hilfreich sein kann es, wenn das Verfahren durch einen Anwalt für Kunstrecht begleitet wird: Er kann als qualifizierter Experte nicht nur durch die Authentication führen, sondern auch bei einer gewünschten Veräußerung oder Verleihe unterstützen.
Ein Rechtsanwalt für Kunstrecht kann Akteure aus Kunst und Kultur vertreten und deren Rechte sowie daraus resultierende finanzielle Ansprüche durchsetzen. Dazu zählt insbesondere die Verwertung von Kunstwerken durch Verlage, Galeristen oder Auktionshäuser, die als Wirtschaftsgüter gerade auch dem Künstler finanzielle Vorteile sichern sollen.
Ein Rechtsanwalt für Kunstrecht kann auch helfen, wenn es um die rechtlichen Aspekte rund um den Kunsthandel geht. Dieser ist aufgrund der besonderen Komplexität auch rechtlich weit gefächert und birgt daher ein relevantes Potenzial für mögliche Konflikte. Dazu zählen beispielsweise Streitigkeiten um die Echtheit eines Kunstwerkes, Auseinandersetzungen im Rahmen von vertraglichen Bindungen zum Kauf und Verkauf, aber auch Verträge, die die Ausstellung und Nutzung eines Kunstwerkes betreffen.