Wer zur Miete lebt, kann durch das Mietrecht besonderen Schutz genießen. Das Mietrecht sorgt z. B. durch Kündigungsfristen, Begrenzungen des Mietzinses und Regelungen zur Betriebskostenabrechnung für Mieterschutz. Für Vermieter legt das Gesetz fest, wann sie eine Kündigung aussprechen können.
Das Wohnungseigentumsrecht regelt Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern: z. B. die Pflicht zur Erhaltung der Eigentumswohnung, Vorschriften zur Verwaltung der Liegenschaft und Vorgaben für den Wohnungseigentumsvertrag.
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Das Mietrechtsgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern. Allerdings gilt das Mietrecht nicht für jedes Mietverhältnis: Ausgenommen sind z. B. Häuser mit 1 oder 2 Mietwohnungen, vom Arbeitgeber gestellte Dienst- oder Werkswohnungen, betreutes Wohnen sowie Ferienwohnungen.
Gilt das Mietrecht, genießt der Mieter besonderen Schutz – z. B. vor willkürlichen Mieterhöhungen, Kündigungen oder Räumungsklagen. Außerdem regelt das Mietrecht häufige Streitpunkte wie die Erhaltung und Renovierung der Mietsache oder Betriebskostenumlagen.
Der Mietvertrag sichert die Rechte und Ansprüche eines Mieters und ist damit die wichtigste Vertragsgrundlage zwischen Mietern und Vermietern. Verklausulierte Stolpersteine – z. B. Befristung des Mietverhältnisses, unverhältnismäßig hoher Mietzins oder unzulässige Betriebskosten – können dem Mieter schaden.
Ein besonderes Augenmerk gilt der Mietzinshöhe und Zuschlägen für z. B. Kellerabteile – derartige Zuschläge sind ungerechtfertigt. Zu prüfen sind auch die Kautionshöhe, Klauseln zur Mieterhöhung (die maximal 3–6 Bruttomonatsmieten betragen darf), die Vertragslaufzeit sowie die Kündigungsmöglichkeiten und Fristen.
Sie können Ihren Mietvertrag von einem Anwalt für Mietrecht überprüfen lassen: Er kann benachteiligende Klauseln finden und Sie bei der Nachverhandlung des Vertrags vertreten.
Eigentümer haben nach dem Wohnungseigentumsrecht andere Rechte und Pflichten als Wohnungsmieter: Jeder Eigentümer hat Nutzungsrechte und darf Aufzug, Park- und Spielplätze, Ausfahrten oder Gärten nutzen. Der Eigentümer hat außerdem das Recht, seine Wohnung zu verkaufen, zu vererben oder auch zu vermieten.
Zu den wichtigsten Pflichten des Eigentümers zählen laut Wohnungseigentumsrecht die Zahlungs- und Erhaltungspflicht, die Einhaltung der Hausordnung und das rücksichtsvolle Verhalten gegenüber Miteigentümern. Hat der Eigentümer seine Wohnung vermietet, haftet er für das Verhalten seiner Mieter.
Wer Wohnungseigentum erwirbt, muss das Objekt vorher auf Mängel prüfen, die Energiebilanz einsehen und den Kaufvertrag notariell beglaubigen lassen. Danach folgt ein Eintrag im Grundbuch. Nach Vertragsschluss müssen Sie außerdem einen Wohnungseigentumsvertrag mit den übrigen Mietern des Objekts abschließen. Darin begründet die sogenannte Wohnungseigentumsgemeinschaft ihr Eigentumsrecht und die Mitglieder räumen sich wechselseitig die alleinigen Nutzungs- und Verfügungsrechte ein.
Kommt es vor oder nach dem Kauf zu Problemen – durch unklare Eigentumsverhältnisse, schwerwiegende Wohnungsmängel, säumige Vertragspartner oder missverständliche Vertragsklauseln – können erhebliche finanzielle Einbußen folgen. Deshalb kann die frühzeitige Einbindung eines Rechtsanwalts für Wohnungseigentumsrecht sinnvoll sein. Dieser kann potenzielle Käufer bei der Besichtigung des Objekts unterstützen, Mängel zuverlässig dokumentieren und rechtssichere Verträge aufsetzen.
Gibt es nach Vertragsschluss Probleme – z. B. wenn die Wohnung nicht wie vereinbart übergeben wird oder später Mängel auftreten –, kann der Rechtsanwalt Ihnen außerdem Ihre Handlungsoptionen nach dem Wohnungseigentumsrecht erläutern.