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Die Rechte von Patienten sind in Österreich im Gesetz verankert. Die Patientencharta definiert die Ansprüche, die ihnen vor, während und nach einem Heilverfahren zustehen.

Im Wesentlichen betreffen die Regelungen das Recht auf sachgerechte Behandlung, die Wahrung der Würde und Unversehrtheit, die Selbstbestimmung sowie ausreichende Aufklärung. Die Patientencharta gilt bindend für Spitäler, Arztpraxen und alle anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens in Österreich.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

4,80 von 5 Sternen
Jürgen R.

Bei der Ersteinschätzung hat Frau Buschner wertvolle Tipps gegeben. Ich wurde sehr gut beraten. Vielen Dank dafür.

5,00 von 5 Sternen
Jörg D.

In einem kurzen Telefonat konnte Herr Wiegand meine Frage ausführlich und komplett beantworten. Vielen Dank hierfür.

5,00 von 5 Sternen
Kristine S.

Vielen Dank für ihre ehrliche Einschätzung unseres wohl hoffnungslosen Versicherungsfall. Sie haben uns sehr geholfen, die nächsten möglichen Schritte zu skizzieren und somit nicht alle Hoffnung auf Recht-bekommen aufzugeben.

5,00 von 5 Sternen
Marco F.

Sehr guter Anwalt sachlich kompetent, sehr freundlich, kennt seine Arbeit. Bin sehr sehr zufrieden, einfach weiter zu empfehlen, vielen Dank und 5 verdiente Sterne

5,00 von 5 Sternen
Marita B.

Die Rechtsanwältin war kompetent, geduldig und sehr freundlich. Sie konnte mir bei meiner Entscheidung weiterhelfen.

5,00 von 5 Sternen
Theresa H.

Der Kontakt war äußert freundlich und empathisch. Ich habe eine gute Erklärung zur rechtlichen Situation meines Anliegens erhalten und weiß jetzt, welche Ansprüche ich habe oder nicht habe.

5,00 von 5 Sternen
Saskia B.

Wir wurden super bei einer Schmerzensgeldforderung beraten und vertreten und können Frau Buschner auf jeden Fall weiterempfehlen!

5,00 von 5 Sternen
Behnaz E.

Ich finde Frau Buschner sehr nett und Freundlich und Hilfsbereit.Sie gaben sehr effiziente Ratschläge für mein Problem.

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Häufig gestellte Fragen

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Nichts – Sie können Ihre Rechtsfrage kostenlose stellen. Plus: Nachdem Sie Ihre Frage an uns geschickt haben, erhalten Sie eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung von einem erfahrenen Rechtsanwalt. Ziel ist, dass er mit Ihnen Chancen, Risiken & die nächsten möglichen Schritte zur Lösung Ihres Rechtsproblems bespricht.

Nach der Ersteinschätzung erhalten Sie von Ihrem Rechtsanwalt ein unverbindliches Festpreisangebot zur Lösung Ihres Rechtsproblems. Das Angebot erhalten Sie unverbindlich mit einer detaillierten Auflistung aller Kosten. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie Ihren Rechtsanwalt mit der Lösung Ihres Rechtsproblems beauftragen möchten. Über Ihr Kundenkonto können Sie den Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin ganz einfach per Klick beauftragen. Danach kann die Bearbeitung Ihres Anliegens beginnen – und damit die Lösung Ihres Rechtsproblems.

 

Patientenanwalt: Was muss ich wissen?

Ärzte sind per Gesetz dazu verpflichtet, ihre Patienten gemäß anerkannter medizinischer Standards zu behandeln. Dazu gehört, eine treffende Diagnose zu stellen und eine Erkrankung korrekt und gemäß des aktuellen Standes der Wissenschaft zu behandeln.

Darüber hinaus haben Ärzte aber auch Aufklärungs- und Dokumentationspflichten: Sie müssen ihre Patienten im Vorfeld einer Behandlung ausführlich über den geplanten Ablauf, mögliche Risiken, Alternativen sowie wirtschaftliche und versicherungsrechtliche Folgen aufklären. Alle Behandlungsschritte müssen sie zudem nachvollziehbar in der Gesundheitsakte dokumentieren.

Verstoßen Mediziner gegen die Regeln der ärztlichen Kunst und schädigen dadurch die Gesundheit eines Patienten, liegt ein Behandlungsfehler vor. Wenn schuldhaftes Verhalten eines Mediziners zu einem Gesundheitsschaden führt, ist umgangssprachlich auch von einem Kunstfehler oder von Ärztepfusch die Rede.

Behandlungsfehler können bei der Diagnose, während der Therapie, aber auch durch mangelhafte Aufklärung oder Dokumentation der Behandlung unterlaufen. Bei unvorhersehbaren oder unvermeidbaren Komplikationen während eines Eingriffs oder einer Behandlung liegt hingegen kein Ärztepfusch vor.

 

Schmerzengeld und Schadenersatz nach Behandlungsfehler

Die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen eines Behandlungsfehlers können Betroffene ein Leben lang begleiten. Lässt sich ein Verschulden des Arztes als Ursache nachweisen, haben Opfer deswegen Anspruch auf Schmerzengeld und Schadenersatz.

Vor Gericht können Rechtsanwälte bei Behandlungsfehlern hohe Entschädigungszahlungen für ihre Mandanten erreichen: Der Schadenersatz deckt die materiellen Folgen wie z. B. Pflegeaufwand, Medikamente, Therapien und Erwerbsschäden ab. Schmerzengeld dient als finanzieller Ausgleich für die immateriellen Schäden.

 

Patientenanwaltschaft oder Rechtsanwalt für Patientenrecht?

Die österreichischen Patientenanwaltschaften vermitteln neutral und unabhängig zwischen Medizinern und Patienten. Sie unterstützen Betroffene kostenfrei bei der Streitbeilegung nach einem Behandlungsfehler.

Ziel der Patientenanwaltschaften ist, eine für beide Seiten einvernehmliche Lösung des Konfliktes herbeizuführen. Patientenanwälte sind aber nicht berechtigt, die Vertretung Geschädigter vor Gericht zu übernehmen, wenn dies notwendig werden sollte.

Ihre Dienstleistung unterliegt zudem regionalen Einschränkungen: In einigen Bundesländern erstreckt sich die Zuständigkeit der Patientenanwälte ausschließlich auf Spitäler, nicht aber auf niedergelassene Ärzte oder andere Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Ein Rechtsanwalt für Patientenrecht fungiert nicht als neutraler Mediator zwischen Schädiger und Geschädigtem. Er vertritt ausschließlich die Interessen der Patienten. In der Folge zielt er nach Behandlungsfehlern nicht nur auf eine Kompromisslösung ab, sondern kann für seinen Mandanten eine angemessene Entschädigung durchsetzen, die die finanziellen Auswirkungen des Behandlungsfehlers tatsächlich kompensiert.

Lässt sich die Gegenseite nicht auf einen angemessenen außergerichtlichen Vergleich ein, kann ein erfahrener Rechtsanwalt die Entschädigung vor Gericht erwirken. Alle Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, die Geschädigten entstehen, um ihre Entschädigung einzufordern, muss im Erfolgsfall die Gegenseite erstatten.

 

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