Trotz guter Ausbildung und größter Sorgfalt können Ärzten und anderem medizinischen Personal Fehler bei der medizinischen Behandlung unterlaufen. Für betroffene Patienten kann ein Behandlungsfehler gesundheitliche Probleme, einen längeren Spitalaufenthalt oder finanzielle Mehrkosten aufgrund z. B. eines Verdienstausfalls bedeuten.
Deswegen schützen Patientenrechte in Österreich Patienten während einer medizinischen Behandlung bei Behandlungsfehlern. Ist der Arztfehler nachweislich für die Gesundheitsbeeinträchtigung verantwortlich, garantiert der Gesetzgeber betroffenen Patienten einen finanziellen Ausgleich für entstandene Schäden.
Ein Anwalt für Patientenrecht in Österreich kann betroffene Patienten unterstützen, einen Behandlungsfehler nachweisen und den Anspruch auf u. a. Schmerzengeld, Erstattung zusätzlicher Heilkosten oder eine Verunstaltungsentschädigung durchsetzen.
Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) regelt und stärkt die Rechte von Patienten. So sind durch das Patientenrechtegesetz in Österreich das Recht auf umfassende Aufklärung, Selbstbestimmung und das Recht auf Einsicht in die Krankenakte geregelt.
Patienten, die Opfer eines Behandlungsfehlers an einem öffentlichen Spital geworden sind, haben einen Anspruch auf Zahlungen aus dem Patienten-Entschädigungsfonds der Länder. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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Um Patienten während einer Behandlung in einer Krankenanstalt, bei einem niedergelassenen Arzt oder einer anderen Einrichtung des Gesundheitswesens zu unterstützen und vor Behandlungsfehlern zu schützen, gibt es Patientenrechte.
Die Patientenrechte in Österreich sollen u. a. sicherstellen, dass eine medizinische Maßnahme nur nach der Einwilligung des Patienten erfolgt, Patienten vorab aufgeklärt werden und Einsicht in ihre Krankenakte erhalten.
Die Patientenreche sind in Österreich durch verschiedene Bundes- und Landesgesetze geregelt und in der Patientencharta übersichtlich zusammengefasst. Neben dem Recht auf Behandlung und Pflege gehören auch die Rechte auf Selbstbestimmung sowie Information bzw. Aufklärung zu den wichtigen Säulen der Patientencharta.
Daneben gibt es viele weitere Patientenrechte in Österreich wie z. B.:
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn Ärzte oder anderes medizinisches Personal bei u. a. Befunderhebung, Diagnose und Therapie unbegründet von den allgemein anerkannten medizinischen Regeln abweichen. Hat dieser Behandlungsfehler nachweislich einen Schaden für den Patienten zur Folge, hat dieser Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung für die Schäden.
Ein Rechtsanwalt für Patientenrechte in Österreich kann dabei helfen, einen Behandlungsfehler, daraus resultierende gesundheitliche oder finanzielle Schäden und einen Anspruch auf u. a. Schmerzengeld oder eine Verunstaltungsentschädigung zweifelsfrei nachzuweisen.
Ein Rechtsanwalt für Patientenrecht weist den Behandlungsfehler und daraus resultierenden Schäden auf Grundlage der Krankenakte nach. Anschließend unterstützt er den Patienten bei der Durchsetzung einer Entschädigung (z. B. Schadenersatz, Verunstaltungsentschädigung oder Erstattung eines Verdienstausfalls).
Der Anwalt für Patientenrecht übernimmt die außergerichtliche Einigung über Patientenanwaltschaften bzw. Schlichtungsstellen oder die Verhandlungen mit der Gegenseite.
Ist keine außergerichtliche Einigung möglich, kann der Anwalt Zivilklage einreichen und die Rechte des Patienten vor einem Zivilgericht vertreten. Ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Behandlungsfehlers, stellt ein Anwalt für Patientenrecht den Anschluss an das Strafverfahren und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sicher.
Die Honorarkosten eines Anwalts für Patientenrecht in Österreich sind im Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) geregelt und abhängig von der Höhe des Streitwerts und der Komplexität des Rechtsfalls. Die Stundensätze variieren dabei zwischen 250 und 450 €, es kann aber auch ein Pauschalbetrag festgelegt werden. Das Honorar für den Rechtsanwalt für Patientenrecht lässt sich zudem individuell vereinbaren.
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