Seit 1995 gibt es in Österreich das gerichtliche Schuldenregulierungsverfahren nicht nur für insolvente Unternehmen, sondern auch für natürliche Personen bzw. Nichtunternehmer. Das Schuldenregulierungsverfahren – besser bekannt als Privatkonkurs oder Privatinsolvenz – ist ein Weg aus der Verschuldung.
Ein Rechtsanwalt für Privatkonkurs steht Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite: Er kann Sie zum Insolvenzverfahren beraten und die Verhandlung mit Ihren Gläubigern sowie die Vertretung vor Gericht übernehmen, um eine Einigung zu erreichen.
Wann man in Privatinsolvenz gehen kann, ist gesetzlich geregelt: Sie müssen über einen längeren Zeitraum zahlungsunfähig sein – also Ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können. Eine anwaltliche Vertretung ist aber nicht vorgeschrieben.
Trotzdem kann es sich lohnen, die Unterstützung eines Anwalts zu haben – insbesondere wenn Sie keinen Überblick mehr über Ihre Schulden haben. Der Anwalt kann Sie von Beginn an vertreten und einen raschen und effizienten Schuldenausgleich mit den Gläubigern anstreben.
Bei der Beantragung einer Privatinsolvenz unterstützt Sie ein Anwalt für Privatkonkurs. Er begleitet Sie durch das gesamte Konkursverfahren, erstellt alle wichtigen Anträge und Schriftstücke und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen die richtige Strategie für die Schuldenregulierung – damit Sie am Ende des Verfahrens möglichst schuldenfrei in die Zukunft starten können.
Ein Privatkonkurs soll überschuldeten Privatpersonen einen Neuanfang ermöglichen. Deshalb sind die Verfahrenskosten eher gering: Sie liegen in der Regel zwischen 50 und 250 Euro. Hinzu kommen bei einem Abschöpfungsverfahren Kosten für die Arbeit des Treuhänders, der die Privatinsolvenz abwickelt.
Im Gegensatz zu einer staatlichen, gemeinnützigen Schuldnerberatung fallen für eine anwaltliche Schuldnerberatung Kosten an. Wie hoch diese sind, hängt vom Einzelfall ab. Die Höhe der Schulden, die Anzahl an Gläubigern sowie die Art der Gläubiger (z. B. Banken, Finanzamt, private Gläubiger) beeinflussen den Aufwand der anwaltlichen Vertretung und damit auch die Anwaltskosten.
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Ziel eines Privatkonkurses ist der Neustart aus der Verschuldung hinein in ein schuldenfreies Leben. Am Ende des Verfahrens sind Sie von Ihren Schulden befreit.
Voraussetzung ist, dass Sie innerhalb von 5 Jahren einen Teil Ihrer Schulden abbezahlt haben. Das lässt sich durch einen Zahlungsplan oder durch ein sogenanntes Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung erreichen.
Zahlungsunfähig ist, wer seine Schulden über einen längeren Zeitraum nicht mehr zahlen und seine Gläubiger nicht mehr befriedigen kann. Um als natürliche Person bzw. Nichtunternehmer in Privatkonkurs gehen zu können, sind 2 Voraussetzungen zu erfüllen:
Wird Ihr Einkommen bereits gepfändet und können Sie von dem verbleibenden Einkommen nicht mehr leben, kann es sinnvoll sein, schnell ein Konkursverfahren zu beantragen. Ein Privatkonkurs kann der Weg in eine schuldenfreie Zukunft sein.
Bevor das Gericht ein Insolvenzverfahren eröffnet, müssen Sie versuchen, in einem Schuldenbereinigungsverfahren einen außergerichtlichen Vergleich mit Ihren Gläubigern zu erreichen. Dazu können Sie (gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt) den Gläubigern ein Ausgleichangebot in Form der Zahlung einer Quote unterbreiten. Der Vergleich kommt nur zustande, wenn alle Gläubiger zustimmen.
Der außergerichtliche Vergleich ist seit einer Gesetzesänderung von 2017 nicht mehr erforderlich, wenn kein kostendeckendes Vermögen zur Verfügung steht. Dann können Schuldner direkt die Eröffnung eines Privatkonkursverfahrens beantragen.
Kommt es zum Schuldenregulierungsverfahren, gibt es mehrere Möglichkeiten, eine Schuldenfreiheit durch das Gericht zu erreichen.
Mit einem Zahlungsplan können Sie Ihren Gläubigern einen Teil ihrer Forderungen anbieten, der mindestens in etwa Ihrem pfändbaren Einkommen in den nächsten 5 Jahren entspricht. Die Zahlungsfrist darf 7 Jahre nicht übersteigen. Wird der Zahlungsplan angenommen, sind Sie nach dessen Erfüllung schuldenfrei.
Ist keine Einigung mit Ihren Gläubigern möglich, bleibt Ihnen das Abschöpfungsverfahren: Hierbei wird Ihr pfändbares Einkommen für die nächsten 5 Jahre auf Ihre Gläubiger aufgeteilt. Innerhalb dieses Zeitraums sind Sie verpflichtet, bestimmte Obliegenheiten zu erfüllen – z. B. müssen Sie einer Arbeit nachgehen bzw. sich zumindest nachweisbar um eine bemühen sowie jegliches Einkommen angeben.
War das Abschöpfungsverfahren erfolgreich, erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung. Der nicht bezahlte Teil der Schulden wird daraufhin erlassen: Sie sind dann schuldenfrei. Da es keine Mindestquote gibt, lässt sich die Schuldenfreiheit auch ganz ohne Zahlung erreichen.
Haben Sie kein (pfändbares) Einkommen, können Sie ohne Vorschlag eines Zahlungsplans direkt das Abschöpfungsverfahren beantragen.
Ja, Sie können die Privatinsolvenz auch selbstständig beantragen. Ob Sie die Unterstützung eines Rechtsanwalts für die Privatinsolvenz in Anspruch nehmen, bleibt Ihnen überlassen.
Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Privatkonkurs kann sich aber insbesondere dann lohnen, wenn die eigene finanzielle Lage und das Ausmaß der Schulden unklar sind. Der Anwalt kann die Einigung mit den Gläubigern beschleunigen und damit die Schuldenregulierung rascher zum Erfolg führen.
Im ersten Schritt kann Ihnen ein Anwalt für Privatkonkurs helfen, eine Übersicht über Ihre aktuelle finanzielle Lage und die rechtliche Situation gegenüber Ihren Gläubigern zu bekommen: Welche Schulden haben Sie? Wer sind die Gläubiger und wie viele gibt es? Sind Sie in der Lage, laufende Fixkosten für Wohnung und Verpflegung weiterhin zu begleichen?
Im nächsten Schritt kann der Anwalt gemeinsam mit Ihnen einen individuellen, an Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit angepassten Plan zur Schuldentilgung erarbeiten. Er kann strittige Forderungen prüfen, die Kommunikation mit dem Gericht und Ihren Gläubigern übernehmen und (falls erforderlich) die Verhandlungen für einen außergerichtlichen Vergleich in die Wege leiten.
Scheitert eine außergerichtliche Einigung, kann der Rechtsanwalt für Privatinsolvenz den Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens stellen. Er kann Sie ausführlich dazu beraten, wie Sie Schuldenfreiheit erreichen können, Sie vor Gericht vertreten und Ihnen während des gesamten Verfahrens als kompetenter Ansprechpartner für all Ihre Fragen zur Seite stehen.