Das Reiserecht in Österreich schützt Reisende vor abgesagten Flügen, überbuchten Hotels oder anderen Reisemängeln. Werden zwei oder mehr Reiseleistungen bei einem Anbieter gebucht, haben Urlauber gegenüber dem Veranstalter dieser Pauschalreise einen Anspruch auf Entschädigung, wenn Mängel an der gebuchten Leistung auftreten. Deren Höhe ist abhängig vom Ausmaß des Reisemangels und dem Umfang der Beeinträchtigungen ab.
Kommt es hingegen bei Individualreisen zu Mängeln, müssen Reisende ihren Anspruch auf Entschädigung beim jeweiligen Anbieter von u. a. Flug, Hotel oder Mietwagen geltend machen. Die Höhe ergibt sich dann aus verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen. So sieht die Fluggastrechte-Verordnung der EU z. B. Ausgleichszahlungen von bis zu 600 € für annullierte oder verspätete Flüge vor.
Bei Mängeln im Rahmen von Individual- oder Pauschalreisen kann ein Rechtsanwalt für Reiserecht helfen. Er kann einen Anspruch auf Entschädigung nachweisen, eine angemessene Höhe festlegen und Betroffene bei der Geltendmachung beim Reiseveranstalter unterstützen. Verweigert dieser eine Zahlung, kann er diese gerichtlich durchsetzen.
Österreichisches Reiserecht gilt, wenn ein Reiseveranstalter in Österreich tätig ist. Das gilt auch für ausländische Unternehmen, die sich einem österreichischen Vermittler bedienen.
Das österreichische Reiserecht, auch Pauschalreisegesetz (PSG) genannt, basiert auf nationalen, europäischen und internationalen Vorgaben und Vereinbarungen. Die nationalen Bestimmungen sind im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und dem ARB 1992 in der Fassung 2001 verankert. Beim Reiserecht kommen zudem das EU-Reiserecht und internationale Verträge wie z. B. das Montrealer Übereinkommen zum Flugverkehr oder das Warschauer Abkommen über die Beförderung im internationalen Luftverkehr zum Tragen.
Wenn ein Reiseveranstalter Insolvenz anwendet, muss er den bereits gezahlten Preis für ausfallende Leistungen sowohl die Rückreise erstatten. Als Nachweis, dass er sich für den Fall des Konkurses abgesichert hat, erhalten Reisende vor Urlaubsbeginn einen sogenannten Sicherungsschein. Für Reisende, die keine Pauschalreise gebucht haben, greift der Schutz dieser Pauschalreiserichtlinie nicht. Diese müssen ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend machen.
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Das Reiserecht in Österreich umfasst zahlreiche gesetzliche Regelungen, welche die Rechte und Pflichten von Reisenden, Reiseveranstaltern, Hotels oder Beförderungsunternehmen regelt. Zudem sichert das Reiserecht Urlaubern Ansprüche auf u. a. Preisminderung, Erstattung oder Schadenersatz bei Reisemängeln und Flugverspätungen.
Neben nationalen Vorgaben wie dem Bundesgesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen berücksichtigt das Reiserecht zudem u. a. das Reisevertragsrecht, das Beherbergungsrecht und das Konsumentenschutzgesetz. Darüber hinaus sind auch europäische Normen wie die EU-Fluggastrechte-Verordnung und internationale Vereinbarungen wie das Montrealer Abkommen vom Reiserecht umfasst.
Reisende haben laut Reiserecht in Österreich einen Anspruch auf Entschädigung, wenn durch einen Reisemangel die gebuchten Reiseleistungen nicht dem Reisevertrag entsprechen – und das nicht nur am Urlaubsort, sondern auch bei Flug- oder Zugverspätungen. Ein Reisemangel kann unterschiedlich entschädigt werden:
Die Höhe hängt von der Schwere des Reisemangels und dem Umfang der Beeinträchtigung ab. Da es keine verbindlichen Vorgaben zur Höhe gibt, können sich Reisende an Urteilen von Gerichten zu ähnlichen Fällen orientieren, die in der Wiener Liste oder der Frankfurter Tabelle gesammelt sind.
Weil jeder Reisemangel individuell ist, lässt sich eine Entschädigung nur am Einzelfall bestimmen. Ein Anwalt für Reiserecht kann Reisende hier unterstützen und eine angemessene Höhe auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung sicherstellen.
Zunächst ist der Reisemangel der Reiseleitung vor Ort zu melden und um dessen Behebung zu bitten. Fotos vom Mangel oder Aussagen anderer Reisender helfen bei der notwendigen Dokumentation zum Nachweis der Mängel. Wenn Sie wieder zuhause sind, können Sie den Reiseveranstalter schriftlich über den Reisemangel informieren und eine angemessene Entschädigung fordern.
Reagiert der Reiseveranstalter nicht auf Ihr Schreiben, lehnt eine Zahlung ab oder bietet eine zu niedrige an, kann Ihnen ein Rechtsanwalt für Reiserecht helfen. Er kann den Reisemangel rechtsicher nachweisen, eine angemessene Entschädigung bestimmen und den Reiseveranstalter zur Zahlung auffordern – notfalls setzt der Anwalt für Reiserecht Ihren Anspruch vor Gericht durch.
Ob stornierte Hotelbuchungen, abgesagte bzw. verspätete Flüge, Ungezieferbefall oder eine ausgefallene Klimaanlage – bei einem Reisemangel kann ein Rechtsanwalt für Reiserecht helfen. Er berät Reisende zu ihrem individuellen Rechtsproblem, wägt Erfolgsaussichten und Risiken ab und empfiehlt unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage das passende Vorgehen.
Geht es um einen Reisemangel, kann ein Anwalt für Reiserecht folgende Aufgaben übernehmen:
Die Honorarkosten eines Rechtsanwalts für Reiserecht in Österreich sind im Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) geregelt und abhängig von der Höhe des Streitwerts und der Komplexität des Rechtsproblems. Die Stundensätze variieren dabei zwischen 250 und 450 €, es kann aber auch ein Pauschalbetrag festgelegt werden. Das Honorar lässt sich auch individuell vereinbaren.
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