Wenn es um die Regelung des Nachlasses geht, kommen viele Fragen auf: Welche Familienmitglieder haben Erbansprüche? Was muss ich beachten, wenn ich mein Testament selber schreiben möchte? Wie stelle ich sicher, dass mein Erbe so verteilt wird, wie ich es möchte – ohne dass es Streit gibt?
Ein Anwalt mit Schwerpunkt Testament kennt die gesetzlichen Vorgaben und Sonderfälle im Erbrecht. Er kann Sie umfassend beraten und die Erstellung des Testaments für Sie übernehmen. So erhalten Sie ein rechtssicheres Testament, das mit klaren Regelungen Erbstreitigkeiten verhindert und Ihr Erbe ganz nach Ihren Wünschen aufteilt.
Ja, Sie können in Österreich mit Ihrem Anwalt gemeinsam ein Testament erstellen. Wichtig
ist nur, dass Sie dieses eigenhändig unterschreiben. Der Vorteil: Ein Testament vom Anwalt
ist in der Regel schwer anzufechten, da der Anwalt es sorgfältig auf mögliche Fehler oder
Unstimmigkeiten prüft.
Möchten Sie sichergehen, dass Ihr Testament im Todesfall auch gefunden wird, können Sie es bei jedem österreichischen Rechtsanwalt hinterlegen. Alternativ ist auch eine Verwahrung durch einen Notar oder beim Bezirksgericht möglich. Daneben kann es sinnvoll sein, die letztwillige Verfügung im Zentralen Testamentsregister der österreichischen Notariatskammer oder im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte registrieren zu lassen.
Wie teuer ein Testament beim Anwalt ist, hängt vom Aufwand der Beratung des Testaments-
Anwalts, dem Umfang und der Komplexität der gewünschten Anordnungen sowie möglichen
besonderen erbrechtlichen Situationen ab. In der Regel belaufen sich die anwaltlichen
Testamentskosten in Österreich auf 300 Euro für die Erstellung eines einfachen Testaments.
Die Gebühren für eine Testamentsprüfung vom Rechtsanwalt fallen häufig geringer aus.
Möchten Sie ein handschriftliches Testament ändern, fallen keine Kosten an. Soll ein
Rechtsanwalt die Prüfung des neuen Testaments übernehmen, können in Österreich Kosten
entstehen. Über die Höhe der Gebühren in Ihrem Einzelfall kann Sie ein Anwalt informieren.
Ein Testament ist wichtig, weil Sie nur mit einer schriftlichen Verfügung selbst regeln können, wer nach Ihrem Ableben welchen Anteil an Ihrem Vermögen erben soll. Mit einem Testament ist es außerdem möglich, Bedingungen an die Verlassenschaft zu stellen oder bestimmte Personen von der Erbfolge auszuschließen.
Möchten Sie Familienmitglieder enterben, ist allerdings der sogenannte Pflichtteilsanspruch zu berücksichtigen: Ehegatte und Nachkommen haben im österreichischen Erbrecht einen gesetzlichen Anspruch auf einen Mindestanteil am Erbe – den Pflichtteil. Das gilt auch, wenn sie in Ihrem Testament nicht berücksichtigt werden.
Ohne Testament greift im österreichischen Erbrecht statt der gewillkürten Erbfolge die gesetzliche Erbfolge: Der Erbanteil der einzelnen Familienmitglieder ist dann gesetzlich festgelegt – was nicht unbedingt den Wünschen des Erblassers entsprechen muss.
Verfassen Sie kein Testament, erben nach dem gesetzlichen Erbrecht zunächst Ihr Ehegatte und Ihre Nachkommen.
Vorsicht ist geboten, wenn Sie mit Ihrem Partner nicht verheiratet sind: Für unverheiratete Paare gilt die gesetzliche Erbfolge nämlich nicht. Verfassen Sie kein Testament, erbt Ihr Lebensgefährte nach Ihrem Ableben nichts.
Um Ihren Partner im Todesfall gut versorgt zu wissen, kann es sinnvoll sein, die Verteilung Ihrer Verlassenschaft vorab mit einem Testament zu regeln.
Ja. In Österreich können Sie ein Testament entweder eigenhändig (§ 578 ABGB) oder fremdhändig unter Zeugen (§ 579 ABGB) erstellen.
Als fremdhändiges Testament gilt ein am Computer oder von jemand anderem geschriebener und von Ihnen eigenhändig unterzeichneter Ausdruck. Damit es gültig ist, muss es in Anwesenheit von 3 Personen verfasst werden, die mit den Erben in keinem nahen Verwandtschaftsverhältnis stehen. Von den 3 Zeugen müssen mindestens 2 gleichzeitig anwesend sein – der dritte kann auch früher oder später unterzeichnen.
Sie können Ihr Testament also von einem Rechtsanwalt erstellen lassen – die letztwillige Verfügung muss aber von Ihnen eigenhändig unterschrieben werden. Die Beratung durch einen Anwalt (oder Notar) ist zwar nicht zwingend erforderlich – doch insbesondere bei großem Vermögen oder komplexen Erbsituationen kann eine vorherige juristische Beratung und Prüfung des Testaments sinnvoll sein.
Ein Anwalt kann Ihnen bei Ihrem Testament sowohl beratend als auch bei der Erstellung helfen.
Ein Anwalt mit Schwerpunkt Testament kann:
Insbesondere wenn Sie als Erblasser planen, Angehörige von der Verlassenschaft auszuschließen, kann ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Testament prüfen, welche Ansprüche auf den Pflichtteil die Familienmitglieder haben. So lassen sich falsche Enterbungen und mögliche Pflichtteilsklagen wirksam vermeiden.
Mit einem sorgfältig verfassten Testament stellen Sie sicher, dass Ihr Erbe ganz nach Ihren Vorstellungen an Ihre Wunscherben geht. Gleichzeitig verhindern Sie damit, dass die gesetzlichen erbrechtlichen Regeln ohne Weiteres Anwendung finden.
Ein Testament vom Anwalt hat noch weitere Vorteile:
Damit haben Sie die Sicherheit, dass das Testament im Todesfall gefunden und nicht von einer unbefugten Person unterschlagen wird.
Ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Testament kann Sie zudem umfassend über mögliche Einschränkungen Ihres letzten Willens, die besondere Berücksichtigung von (unverheirateten) Partnern sowie zu Schenkungen und Vermächtnissen beraten.
Der Anwalt handelt dabei ausschließlich in Ihrem Interesse. Sein Ziel ist es, Sie als Erblasser bei der Erstellung Ihres Testaments zu unterstützen, sodass Sie Ihr Vermögen genau so verteilen können, wie Sie es sich wünschen.
Was ein Testament beim Anwalt oder Notar kostet, hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich fallen je nachdem, ob Sie die Beratung eines Notars oder eines Rechtsanwalts für die Erstellung Ihres Testaments in Anspruch nehmen, unterschiedliche Kosten an.
Verfassen Sie Ihr Testament eigenhändig und lassen es nur von einem Notar im amtlichen Testamentsregister hinterlegen, kostet dies ca. 100 Euro.
Möchten Sie sichergehen, können Sie von einem Anwalt Ihr Testament erstellen lassen. Erarbeitet der Anwalt gemeinsam mit Ihnen die letztwillige Verfügung, kostet das in etwa 300 Euro für ein einfaches Testament. Aufwendigere Verfügungen – z. B. bei großem Vermögen, geplanten Enterbungen oder einem vorhandenen Familienunternehmen – können entsprechend mehr kosten.
Es gibt keine festen Gebührensätze, die Kosten für ein Testament vom Anwalt hängen immer vom Einzelfall ab. Möchten Sie ein bereits verfasstes Testament vom Anwalt prüfen lassen, ist dies meist günstiger.