Das Tierrecht in Österreich verpflichtet Tierhalter, Tierschutzorganisationen, Tierärzte und Tierzüchter zum Schutz von Leben und Wohlbefinden von Tieren – und dazu, Schmerzen, Leiden, Schäden oder starke Angst von Tieren zu vermeiden.
Ob die artgerechte Haltung von Haus- oder Nutztieren, die Haftung von Tierhaltern bei von ihren Tieren verursachten Schäden oder die Falschbehandlung durch einen Tierarzt – ein Anwalt für Tierrecht in Österreich unterstützt u. a. Tierhalter und Tierärzte bei allen tierrechtlichen Fragestellungen und Problemen.
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Laut Tierschutzgesetz gelten Tiere nicht als Sachen bzw. Gegenständen – und genießen daher einen besonderen Schutz. Deswegen sind bei Haltung, Zucht, Handel, Transport oder Tötung von Tieren zahlreiche Vorschriften zu beachten.
Das Tierrecht in Österreich schützt alle Tiere – allerdings werden verschiedene Tierarten unterschiedlich stark geschützt. Für den Schutz von Wirbeltieren existieren deswegen die meisten gesetzlichen Bestimmungen. Ausnahmen bei diesem Schutz gibt nur bei der Tötung eines Tieres durch einen Tierarzt oder bei Jagd und Fischerei.
Die Kosten für einen Tieranwalt sind abhängig von der Komplexität des tierrechtlichen Anliegens und dem Umfang der notwendigen Bearbeitung. Bei weniger komplexen Anliegen rechnet ein Rechtsanwalt für Tierrecht in der Regel nach Stundenabsatz ab – bei umfangreicheren Aufgaben sind Pauschalbeträge möglich. Weil die Kosten vom individuellen Einzelfall abhängig sind, lassen sich diese nicht pauschal beziffern. Eine erste Orientierung über die möglichen Kosten geben das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK).
Das Tierrecht in Österreich schützt das Leben von Tieren, die sich in der Obhut von Menschen befinden oder in freier Wildbahn leben. Im Tierschutzgesetz und den zahlreichen Verordnungen oder Rechtsvorschriften auf Bundes- oder Landesebene sind u. a. Haltung, Zucht, Handel, Transport oder Tötung von Tieren geregelt.
Diese zahlreichen Vorschriften haben das Wohlbefinden von Tieren zum Ziel. Dieses ist gegeben, wenn sie keine Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst erleiden – dementsprechend sind alle Handlungen untersagt, die dem entgegenstehen. Zudem sind Länder und Gemeinden dazu verpflichtet, öffentlich für ein Verständnis für den Schutz von Tieren zu werben.
Tiere haben anders als Menschen keine speziellen Rechte und Pflichten anderen Lebewesen gegenüber. Das bedeutet aber nicht, dass sie völlig rechtlos sind. Das Tierschutzgesetz schützt Tiere vor ungerechtfertigten Schmerzen, Leider oder Schäden. So ist beispielsweise das Töten von Wirbeltieren ausschließlich Tierärzten erlaubt – oder bei Jagd und Fischerei.
Darüber hinaus schützt das Tierrecht in Österreich Tiere u. a. auch vor:
Ein Verstoß gegen das Tierrecht in Österreich liegt immer dann vor, wenn Bestimmungen des Tierschutzgesetzes oder der zahlreichen Verordnungen oder Rechtsvorschriften auf Bundes- oder Landesebene nicht eingehalten wurden. Das ist u. a. dann der Fall:
Verstöße gegen das Tierrecht können mit Geldbußen von bis zu 7.500 € bestraft werden – im Wiederholungsfall sind sogar Strafen bis zu 15.000 € Strafe sein. Bei Tierquälerei wird eine Mindeststrafe von 2.000 Euro verhängt – in besonders schweren Fällen ist auch eine Freiheitsstrafe möglich.
Ein Anwalt für Tierrecht in Österreich unterstützt u. a. Katzen- oder Hundehalter, Tierschutzorganisationen, Tierärzte und Tierzüchter bei allen tierrechtlichen Anliegen rund um Haltung, Zucht, Handel, Transport oder Tötung von Tieren.
Zu den Aufgaben eines Rechtsanwalts für Tierrecht gehören u. a.:
Ein Anwalt für Tierrecht kann dabei helfen, alle gesetzlichen Vorgaben Österreichs bei Haltung oder Verkauf von Tieren einzuhalten und Verstöße gegen das Tierrecht auszuschließen.
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