Das Urheberrecht beinhaltet Regeln über den Schutz von Werken (eigentümliche geistige Schöpfungen auf den Gebieten z. B. der Literatur, Tonkunst, der bildenden Künste oder Filmkunst) sowie daraus abgeleitete Ansprüche (Unterlassung, Beseitigung, Lizenzentgelt, Schadenersatz usw.).
Das Medienrecht beinhaltet Regeln für Medien und Medienmacher, aber auch für von Veröffentlichungen in ihren Rechten betroffene Menschen. Betroffen können das Recht auf freie Meinungsäußerung, Freiheit der Medien, Redaktionsgeheimnis oder Persönlichkeitsrechte sein. Beim Schutz eigener schöpferischer Werke oder der Abwehr von Beschimpfungen, übler Nachrede, Verleumdung oder Verspottung im Internet kann ein Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht helfen.
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Anwaltliche Beratung kann dann sinnvoll sein, wenn eigene künstlerische Werke vor u. a. unerlaubter Fremdnutzung oder Vervielfältigung geschützt werden sollen. Ist es bereits zu einer Urheberrechtsverletzung gekommen, kann ein Rechtsanwalt für Urheberrecht Unterlassung, Vernichtung von Raubkopien und Schadenersatz für entstandene wirtschaftliche Schäden durchsetzen.
Ein Anwalt kann auch sinnvoll sein, wenn Menschen durch u. a. Beleidigungen, üble Nachrede oder Verleumdung im Internet in ihren Persönlichkeitsrechten angegriffen sind. Auch hier kann er auf eine Unterlassung der Handlungen und eine Entschädigung hinwirken.
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In der Regel müssen Sie die Anwaltskosten selbst zahlen. In bestimmten Fällen muss die Gegenseite die Kosten für ein gerichtliches Vorgehen vollständig oder zumindest anteilig zahlen, wenn das Gericht in Ihrem Sinne urteilt.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese ggf. die Kosten – je nach Umfang Ihrer Versicherungspolice.
Das Urheberrecht schützt in Österreich das geistige Eigentum an schöpferischen Werken wie Film, Literatur, Kunst und Musik. Urheber und damit Berechtigter am Werk ist, wer es geschaffen hat. Allein der Urheber entscheidet, wer das Werk auf welche Art nutzen darf. Er kann dafür etwa Lizenzen per Lizenzvertrag einräumen.
Die Freiheit der Medien wird in Österreich durch das Mediengesetz gewährleistet. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist mehrfach grundrechtlich abgesichert. Dem Schutz der Persönlichkeitsrechte etwa vor Beschimpfung, übler Nachrede, Verleumdung oder Verspottung kommt besondere Bedeutung zu.
Ein Anwalt für Urheberrecht kann Autoren, Künstler, Journalisten und Medienschaffende beim Schutz ihrer künstlerischen Werke unterstützen. Wird ihr Urheberrecht verletzt, kann der Rechtsanwalt Unterlassung, Beseitigung (z. B. die Vernichtung von Raubkopien), Lizenzentgelt, Rechnungslegung, Schadenersatz und Urteilsveröffentlichung geltend machen. Zudem kann der Unterlassungsanspruch mit einer einstweiligen Verfügung kombiniert werden.
Auch bei einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung wie illegalem Filesharing kann ein Anwalt helfen. So können Sie die Vorwürfe prüfen lassen und mit seiner Hilfe eine unberechtigte Abmahnung abwehren oder eine berechtigte Unterlassungserklärung fair gestalten.
Ein Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht kann zudem Opfern von unwahren Tatsachenbehauptungen, Verleumdung oder übler Nachrede in Printmedien oder im Internet (auch in Social Media) helfen. Bei solchen Verletzungen von Persönlichkeitsrechten kann ein Anwalt unterschiedliche Ansprüche wie etwa Unterlassung, Gegendarstellung oder Schadenersatz geltend machen.
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Die Anwaltskosten sind gesetzlich durch das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) geregelt. Alternativ können Sie auch eine individuelle Honorarvereinbarung mit dem Anwalt schließen.
Ein advocado Partner-Anwalt kostet Sie im ersten Schritt gar nichts: Nach einer kostenlosen Ersteinschätzung erhalten Sie bei Bedarf ein unverbindliches Angebot zum Festpreis, in dem alle Leistungen und Kosten aufgeschlüsselt werden. Auf dieser Grundlage entscheiden Sie, ob Sie den Rechtsanwalt für Urheberrecht und Medienrecht beauftragen möchten.