Mit mehr als 110.000 Vereinen ist das Vereinswesen in Österreich fester Bestandteil der Gesellschaft. Ein Verein ist ein freiwilliger, langfristiger und organisierter Zusammenschluss von mindestens 2 Personen (oder Gesellschaftern). Ein Verein muss einen bestimmten, gemeinsamen und ideellen Zweck erfüllen.
Ein Anwalt für Vereinsrecht kann sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, bei der Gründung keine Formfehler geschehen und der Verein von steuerrechtlichen Vorteilen wie Befreiungen bei der Körper- und Gewerbesteuer, bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer sowie bei der Umsatzsteuer profitieren kann.
Zur Gründung eines Vereins in Österreich ist eine Satzung notwendig. Diese muss mindestens folgende Punkte beinhalten: Vereinsnamen, Vereinssitz, klar formulierter Vereinszweck, vorgesehenen Tätigkeiten, die Art der Aufbringung finanzieller Mittel, Bestimmungen über den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft.
Ein Anwalt für Vereinsrecht kennt alle Vorgaben in Österreich und kann Sie vorab zur Gründung beraten. Anschließend kann er für Sie die Satzung formulieren und sicherstellen, dass alle Voraussetzungen für die Gründung erfüllt sind.
Nein, es gibt rein rechtlich keinen Unterschied zwischen Verband und Verein. Ein Verband ist rechtlich ein eingetragener Verein, der in den meisten Fällen mehr Mitglieder als der Verein aufweist, und zur Erreichung bestimmter Ziel- und Wertvorstellungen die Interessen der einzelnen Mitglieder bündelt. Es gibt z. B. Wirtschaftsverbände, berufsbezogene Verbände, sozial- und gesellschaftsbezogene Verbände, Wissenschafts- und Forschungsverbände u. v. m.
Ja, Vereine sind steuerpflichtig. Doch Vereine, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Begünstigungen. So liegt z. B. die Befreiuungsobergrenze bei der Umsatzsteuer bei 35.000 €. Auch bei der Körperschaftsteuer, der Erbschafts- und Schenkungssteuer, der Gewerbesteuer sowie den Gebühren- und Kommunalsteuern können Vereine Begünstigungen erhalten.
Ein Anwalt für Vereinsrecht kann Sie zu den steuerrechtlichen Regelungen für Ihren Verein beraten und Möglichkeiten für Steuerbegünstigungen prüfen.
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Nach Artikel 12 Österreichisches Staatsgrundgesetz haben alle Menschen das Recht, Vereine zu bilden – auf diesem Recht steht das 2002 erneuerte Vereinsgesetz.
Die Ziele des erneuerten Vereinsgesetzes sind:
In erster Instanz ist die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft) bzw. im örtlichen Wirkungsbereich einer Bundespolizeidirektion diese selbst (z. B. Innsbruck) für die Vereine zuständig. Aufgrund der Bundesabgabenordnung werden Vereinen Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit oder kirchliche Zwecke zugestanden, die steuerliche Vorteile bedeuten.
Um die Freiwilligenarbeit zu unterstützen, haften Vorstandsmitglieder und Vereinsmitglieder nicht persönlich für Verbindlichkeiten und Schäden, die durch den Verein entstanden sind. Sie haften nur, wenn sie sich aus anderen gesetzlichen Vorschriften oder aufgrund persönlicher rechtsgeschäftlicher Verpflichtung strafbar gemacht haben.
Für Verbindlichkeiten und Schäden, die durch die Handlung seines Vorstandes und Mitglieder entstanden sind, haftet der Verein als juristische Person. Dazu gehören:
Ein Anwalt für Vereinsrecht unterstützt Vereine bei Haftungsfragen und kann dazu beitragen, die zu einer Vereinshaftung führenden Risiken zu minimieren. Ist es bereits zu einem Haftungsfall gekommen, kann ein Rechtsanwalt für Vereinsrecht den Vereinsmitgliedern bei dessen Abwicklung zur Seite stehen.
Ein Verein hat zahlreiche gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Tut er dies nicht, kann das rechtliche Probleme bedeuten. Die Unterstützung eines Rechtsanwalts für Vereinsrecht kann z. B. in folgenden Fällen sinnvoll sein:
Ein Vereinsrecht-Anwalt kann die rechtssichere Erstellung und regelmäßige Aktualisierung von Vereinsstatuten, eine korrekte Buchhaltung und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben bei Mitgliederversammlungen, Vorstandswahlen oder Vereinsbeschlüssen sicherstellen.
Das Honorar eines Rechtsanwalts für Vereinsrecht ist in Österreich im Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) geregelt und variiert je nach Anliegen und Aufwand. Manchmal bieten Anwälte für Vereinsrecht für bestimmte Anliegen z. B. wie die Vereinsgründung Pauschalbeträge an.
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