Im immer dynamischer werdenden globalen Wettbewerb messen sich Unternehmen miteinander im Kampf um die Gunst und Aufmerksamkeit ihrer Kunden. Die Gestaltung von Produkten und Verpackungen, der Schutz von geistigem Eigentum, Werbung und Marketingkampagnen, Preisabsprachen oder Kartelle stellen Unternehmen im Zuge einer sich ändernden Rechtsprechung immer wieder vor neue Herausforderungen.
Das Lauterkeitsrecht (als Teil des Wettbewerbsrechts) schafft in Österreich einen Rechtsrahmen, in dem sich jede Geschäftspraktik von Unternehmen bewegen muss.
Ein Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht kann Ihnen helfen, konsequent gegen Wettbewerbsverstöße, unerwünschte Verhaltensweisen und Werbeformen von Mitbewerbern vorzugehen oder auch eigene rechtswidrige Handlungen und damit einhergehende Risiken und Nachteile zu vermeiden.
Ist Ihr Unternehmen von einem wettbewerbswidrigen Regelverstoß durch die Konkurrenz bedroht oder wird Ihnen selbst unlauteres Verhalten vorgeworfen, kann die Unterstützung durch einen Anwalt für Wettbewerbsrecht sinnvoll ein. Er setzt sich nicht nur für die Lösung bestehender Probleme ein, sondern stellt durch eine umfassende Beratung sicher, dass es erst gar nicht zu wettbewerbsrechtlichen Schwierigkeiten kommt – und Sie sich ganz auf Ihre Geschäftstätigkeit konzentrieren können.
Was ein Anwalt für Wettbewerbsrecht kostet, hängt vom Umfang seiner Tätigkeit und der Komplexität des Auftrags ab. Eine erste Orientierung über die möglichen Kosten geben das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK). Sie können mit dem Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht auch ein Pauschal-Honorar vereinbaren.
Den richtigen Anwalt für Wettbewerbsrecht müssen Sie nicht suchen – das übernehmen wir für Sie. Mit unserem digitalen Matching-System finden wir für Sie ganz einfach den passenden Anwalt aus unserem Netzwerk von über 550 Partner-Anwälten. Schicken Sie uns dazu einfach online Ihre Rechtsfrage. Im Anschluss meldet sich der Wettbewerbsrecht-Anwalt für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung bei Ihnen.
Nach der kostenlosen Ersteinschätzung erhalten Sie von Ihrem Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht ein transparentes Festpreisangebot zur Lösung Ihres rechtlichen Anliegens. Das Angebot erhalten Sie unverbindlich mit einer detaillierten Auflistung aller Kosten. Im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten.
Zum Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne zählen das Kartellrecht sowie das Lauterkeitsrecht (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb).
Das Kartellrecht dient dazu, Wettbewerbsbeschränkungen zu verhindern, die z. B. durch Preisabsprachen zwischen Unternehmen entstehen. Da solche Wettbewerbsbeschränkungen nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig sind, können Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht teure Prozesse nach sich ziehen.
Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) dient sowohl dem Schutz von Unternehmen als auch von Konsumenten, indem es aggressive und irreführende Geschäftspraktiken verbietet, mit denen sich einzelne Marktteilnehmer einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern verschaffen wollen.
Laut Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 1) hat ein Wettbewerber einen Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz, wenn ein Mitbewerber eine Geschäftspraktik anwendet, die
Unlauter sind Geschäftspraktiken insbesondere, wenn sie aggressiv oder irreführend sind. Darüber hinaus bestehen auch Spezialtatbestände im UWG für vergleichende Werbung, Herabsetzung eines Unternehmens, Missbrauch von Kennzeichen, Bestechung, Verletzung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen usw.
Unlauteres Verhalten kann aber nicht nur von Mitbewerbern geltend gemacht werden, sondern auch von klagebefugten Verbänden. Dabei geht es vielfach um Sachverhalte, die viele Kunden und Konsumenten (Verbraucher) betreffen – wie z. B. Werbung mit Aktions- und Bestpreisen, Alleinstellungswerbung, Lockangebote oder Mogelpackungen, Belästigung oder Beeinflussung von Kindern und Jugendlichen, um einen Kaufimpuls bzw. -zwang auszulösen.
Das Beratungsspektrum eines Anwalts für Wettbewerbsrecht umfasst die Durchsetzung bzw. die Abwehr von Unterlassungs-, Beseitigungs-, Vernichtungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen. Er kann also sowohl für die Abwehr von Eingriffen in Ihre Unternehmensrechte sorgen als auch schnell reagieren, wenn Ihnen durch einen Wettbewerber ein bestimmtes Verhalten im Sinne des UWG untersagt wird.
Ein Anwalt für Wettbewerbsrecht kann Ihr Unternehmen bei wettbewerbswidrigen Angriffen auf Werbemaßnahmen oder Produktgestaltungen verteidigen. Um wettbewerbsrechtliche Verstöße von Anfang an zu vermeiden, kann er von Ihnen geplante Werbemaßnahmen, Gewinnspiele, Sonderangebote oder andere Geschäftspraktiken, die im Zuge des UWG relevant sind, vor der Veröffentlichung und Umsetzung prüfen.
Der Fokus seiner Arbeit liegt daher nicht nur in der Lösung bestehender Probleme, sondern auch in der Rechtsschutz-Beratung im Vorfeld – damit es erst gar nicht zu Problemen mit dem UWG kommt.
Ist es bereits zu einem wettbewerbsrechtlichen Verstoß gekommen, können Sie sich als Unternehmer selbstverständlich dagegen wehren. Dies geschieht in der Regel durch ein Aufforderungsschreiben (Abmahnung im Wettbewerbsrecht).
Um Ihre Ansprüche auf Unterlassung und ggf. Schadenersatz erfolgreich durchzusetzen, können Sie einen Anwalt für Wettbewerbsrecht mit der Abmahnung beauftragen. Er setzt in Ihrem Namen das Abmahnschreiben auf und sendet es fristgerecht an den Rechtsverletzer. Damit fordert Ihr Anwalt die sofortige Unterlassung des unlauteren Verhaltens.
Um eine Wiederholungsgefahr ausräumen, veranlasst er außerdem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Sollte es nochmals zur Verletzung des UWG kommen, wird dadurch eine Vertragsstrafe fällig.
Die anfallenden Abmahnkosten für die Arbeit Ihres Rechtsanwalts können Sie bei einem berechtigen Anspruch von der Gegenseite zurückfordern.